Die Qualitätssicherung in der Planverteilung und –archivierung wird in der Praxis oft als Planmanagement  bezeichnet. In welcher Form -ob per EDV oder dem schon fast ausgedienten Karteikasten- hängt von der Struktur des Büros, oder auch von eventuellen Festlegungen der Projektleitung ab. Viele Softwarehäuser bieten inzwischen EDV-Programme für das Planmanagement an, zum Beispiel Eplass vom Würzburger Ingenieurbüro Seib-itc oder Planum 2000 der Software AG. Oft scheitert deren Einsatz jedoch aus finanziellen Gründen. In Gesprächen mit Planern, Projektsteuerern und Bauleitern bestand jedoch, unabhängig in welcher Form, kein Zweifel an der Notwendigkeit eines Planmanagements. Es wurde jedoch immer betont, es müsse im finanziellen Rahmen bleiben.

Das in dieser Diplomarbeit ausgearbeitete System ist daher so strukturiert, dass es die grundlegenden Bedürfnisse eines funktionierenden Planmanagements erfüllt, jedoch aber mit geringem Aufwand vom Zeit und Geld, sowie minimalen EDV-Kenntnissen angewendet werden kann. Das nebenstehende Flussdiagramm zeigt diese Struktur. Nach der Festlegung des Inhaltes folgt die Vergabe einer Plan-nummer nach dem geregelten Nummerierungssystem. Anschließend wird das Plan-stammblatt erstellt, unter dem eine Art Karteikarte zu verstehen ist. Diese Daten werden in den Plankopf übernommen und mit jeder Änderung aktualisiert. Parallel dazu geschieht die Qualitätssicherung des Inhaltes. Im Anschluss wird die Versendung der Unterlagen mit den zur Verfügung stehenden Medien nach der Planverteilerliste verschickt. Gleichzeitig werden die Planungsstände archiviert. Durch die einfache Strukturierung kann dieses System mit geringen Kenntnissen in gängige EDV-Datenbanksysteme wie Access oder SQL übernommen werden und individuell den Projekten angepasst werden.


 

6.1                    Planverzeichnis (Plannummerierungssystem)

In der Regel wird dieses System bei größeren Projekten vom beauftragten Büro für das Baumanagement festgesetzt. Es gibt dafür keine feste Regelung. Auf einen Nenner gebracht muss es dennoch drei Eigenschaften erfüllen:

·        einfach

·        sinnvoll

·        selbsterklärend

Inhaltlich muss aus der Plannummer mindestens hervorgehen,

-             um welche Planart es sich handelt ,

-             welches Bauteil es betrifft,

-             was der Inhalt des Planes ist,

-             für welche Ebene / welches Stockwerk er gehört,

-             welchen Index der Plan hat,

-             welches Büro der Verfasser ist.

Zusätzlich muss das System variabel und beliebig erweiterungsfähig sein. So sollte die Möglichkeit bestehen, dass die Anzahl und Bezeichnung der Bauteile flexibel ist. Zudem sollte die Möglichkeit bestehen, mehrere Pläne einer Ebene im gleichen Bauteil mit einer laufenden Plannummer durchzunummerieren.

 

Die folgende Darstellung zeigt ein mögliches Plannummerierungssystem :

 

 

6.2                    Planstammblatt

Schon in der Entwurfsplanung, spätestens in der Ausführungsplanung sollte für jeden Plan ein Planstammblatt angelegt werden. Ob in Papierform (Karteikasten) oder digital (Datenbank) enthält es von der Urfassung bis zum letzten Planungsstand alle relevanten Daten der Planunterlagen. Um den Zeitaufwand für die Verwaltung und Aktualisierung möglichst gering zu halten, ist es sinnvoll nur wichtige Informationen aufzunehmen. In der Regel reicht es aus das Planstammblatt  in drei Bereiche zu gliedern:

1)     Allgemeine Projektdaten

2)     Informationen zur Urfassung

3)     Aktuelle Planungsstände

Punkt 1) und 2) werden dabei nur einmal eingetragen, während die aktuellen Planungsstände fortlaufend nach unten aufgelistet werden.


 

Das sorgfällige Führen dient nicht nur zum leichteren Überblick, sondern auch zur Dokumentation. Als Nachweis, dass zum Beispiel Änderungen von Fachplanern integriert wurden. Es ist ratsam, dem Bauherrn oder Projektsteuerer regelmäßig alle Planstammblätter in gesammelter Form zu übergeben, um bei späteren Streitfragen Belege aus zweiter Hand vorweisen zu können.


6.3                    Plankopf

Der Inhalt eines Plankopf es besteht im wesentlichen aus den Angaben des Planstammblattes. Daher wäre die optimale EDV-Lösung eine Verknüpfung beider Dateien. Weitere erforderliche Ergänzungen sind nachfolgend aufgelistet .

Bei der Recherche zu diesem Thema hat sich sehr schnell gezeigt, dass es unsinnig ist, Regeln zur optischen Gestaltung zu machen. Um jedoch die Wünsche von Bauleitern der ausführenden Firmen zu erfüllen, sollte bei diesen Plänen auf eine einfache leserliche Schrift, sowie einer großen Darstellung des Maßstabes geachtet werden.

 

Mindestangaben auf Planköpfen

Im Entwurfsstadium:

-             Bauvorhaben

-             Bauherr

-             Architekt / Fachplaner

-             Bezeichnung des Planinhalts

-             Name des Verfassers mit Unterschrift

-             Datum

-             Maßstab

 

Ergänzungen in der Ausführungsplanung:

-             Plan-Nr. mit Index

-             Tabelle mit Index und dazu gehörigen Änderungen sowie Verteiler

-             Angaben zur Planfreigabe

-             Übersichtsskizze des Bauobjektes

-             Alle beteiligten Planungsbüros des Projektes

 

6.4                    Planverteilerliste

In der Planverteilung  muss zwischen digitalen Datenaustausch und der Verteilung in Papierform unterschieden werden.

 

6.4.1               Digitaler Datenaustausch

In der Regel erfolgt der digitale Datenaustausch mittels Email oder Datenfernübertragung. Bei größeren Bauvorhaben besteht der Trend dazu, dass zentrale Projektserver eingerichtet werden und jeder Planer des Projektteams ihm zugeteilte Zugriffsrechte hat. In beiden Fällen muss dokumentiert werden, zu welchem Zeitpunkt die Pläne anderen Projektbeteiligten zur Verfügung gestellt wurden. Eine derartige Dokumentation schützt zwar nicht vor Übertragungsfehlern und Systemabstürzen, kann aber die Beweislast umkehren.


6.4.2               Verteilung in Papierform

Annähernd anlog erfolgt der Versand in Papierform. Dieser wird entweder vom Planungsbüro selbst oder von Kopierfirmen durchgeführt. Ist letzteres der Fall müssen auch diese dazu verpflichtet werden,  ihre Zustellung nachzuweisen. Neben der Bestätigung des Empfängers und der Plannummer ist das Datum ein wesentlicher Nachweis. Oft wird hier fälschlicherweise das Datum der Kopieanfertigung eingetragen, während der Versand erst Tage später geschieht.

 


 

6.5                    Planarchivierung

Wie der Versand kann auch die Archivierung  digital oder in Papierform erfolgen. Dies ist jedoch nicht das hauptsächliche Problem. Vielmehr steht die Frage im Raum: „Wo und wie lange müssen die Unterlagen aufbewahrt werden?“ Grundlage dafür bildet das Werksvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Zeitraum ist an die Gewährleistungsdauer für Architekten- und Ingenieurleistungen geknüpft und beginnt mit der Abnahme der Leitung. In Verträgen, in denen auch die Leistungsphase 9 „Objektbetreuung und Dokumentation“ vereinbart ist, beginnt die Gewährleistung der Ingenieure mit Ablauf der des letzten Handwerkers. Abhilfe kann eine schriftliche Teilabnahme beim Einzug des Bauherrn bringen. Im § 638 BGB wird für Arbeiten an Bauwerken innerhalb des Werkvertragrechts eine Verjährung in fünf Jahren festgelegt. Jedoch gibt es Ausnahmefälle. Ein BGH-Urteil vom 30.09.1999 regelt dies: „Liegt ein nicht mehr nachbesserungsfähiger Mangel eines Architektenwerkes vor, kann der Besteller des Architektenwerkes Schadenersatz nach § 365 BGB geltend machen. Dieser Anspruch setzt eine Abnahme nicht voraus. Er unterliegt der dreißigjährigen Regelverjährung nach § 195 BGB.“ Ein nicht mehr nachbesserungsfähiger Mangel liegt vor, wenn die grundsätzliche Eignung des Bauwerks nicht erfüllt ist. So muss z.B. ein vereinbartes Verwaltungsgebäude als solches nutzbar sein und es dürfen dem auch keine öffentlichrechtlichen Nutzungsbeschränkungen entgegenstehen. Auch muss eine Tiefgarage ohne Einschränkung ganzjährig nutzbar sein oder Räume mit EDV-Anlagen bestimmte Werte für Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit einhalten können. Da es sich in dieser Hinsicht um kausale Planungsfehler handelt, kann nicht prinzipiell davon ausgegangen werden, dass Dokumente 30 Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Da aber in der Regel die Leistungsphasen 1-9 vereinbart sind, jedoch keine schriftliche Teilabnahme nach dem Nutzungsbeginn gemacht wird, ist es für Architekten und Ingenieure ratsam alle Dokumente und Planunterlagen für 10 Jahre zu archivieren.

Bei der Strukturierung des Archivsystems ist auf Einfachheit zu achten. Nicht selten übernehmen studentische Hilfskräfte die Archivierung. Diese sind nicht in das Projekt eingearbeitet, noch kennen sie die Namen der verschiedenen Planungsbüros. Die einfachste und effektivste Art einer Archivierung von Planunterlagen in Papierform innerhalb eines Projekts ist die Zuordnung von laufenden Nummern ohne Berücksichtigung des Inhalts. In dieser Reihenfolge werden sie dann abgelegt und in einer zentralen Datei aufgelistet.